Betreuung am 21.12. und 22.12.2020

Liebe Eltern,

 

wie Sie den Presseberichten der letzten Tage entnehmen konnten, wird in allen „öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein (…). Einschließlich der Weihnachtsferien wird daher durch die zwei zusätzlichen unterrichtsfreien Tage der Schulbetrieb zum Jahreswechsel zweieinhalb Wochen ruhen“[1].

„Die beiden unterrichtsfreien Tage sind keine dienstfreien Tage für die Lehrerinnen und Lehrer sowie den weiteren an den Schulen Tätigen. Die Schulen haben demnach weiterhin die Aufgabe, den berechtigten Interessen von Eltern auf eine Betreuung ihrer Kinder am 21. und 22. Dezember 2020 nachzukommen.

Daher findet an diesen Tagen in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.“[2]

Das Formular zur Beantragung finden Sie im Anhang an diese Nachricht.

Um das entsprechende Personal (Lehr- und Betreuungskräfte) frühzeitig einplanen zu können, benötigen wir diesen Antrag zwingend bis zum 07.12.2020. Eine anschließende Beantragung kann unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Ich möchte an dieser Stelle auch schon einmal darauf hinweisen, dass es in dieser Notbetreuung vorgegebene Maßnahmen gibt die von Seiten der Schule unbedingt zu berücksichtigen sind und auch keinerlei Ausnahmen ermöglichen.

Das Ministerium sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler tragen während der gesamten Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung. Dies schließt auch die Zeit im Betreuungsraum und dem Schulhof mit ein. Also für alle Frühbetreuungskinder ab 7.00 Uhr bis möglicherweise 16.30 Uhr!
  • Im Betreuungsraum müssen alle einen Mindestabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn einhalten.
  • In der Zeit der Betreuung darf kein Unterricht stattfinden (Grundsatz der Gleichberechtigung), es wird also nur eine Beaufsichtigung mit Beschäftigungsangeboten erfolgen.
  • Anstatt eines Mittagessens kann auch ein Lunchpaket verteilt werden.

 

Aufgrund dieser Vorgaben möchten wir Sie bitten, sehr genau zu überlegen, ob Sie für Ihr Kind an diesen Tagen tatsächlich eine Betreuung benötigen. Bei der Anmeldung müssen Sie auf dem vorgegebenen Formular auch bestätigen, dass Sie mit diesen Maßnahmen ausdrücklich einverstanden sind. Sollten Sie diese Maßnahmen ablehnen, können wir Ihr Kind in dieser Zeit nicht betreuen.

Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei diesen zwei Tagen nicht um zusätzliche Ferientage für das Kollegium handelt. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind an diesen Tagen dienstverpflichtet und werden ihre Aufgaben entweder im Rahmen von Notbetreuungseinsätzen oder schulischen Aufgaben erfüllen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

K. Buschsieweke

 

[1] www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

[2] ebenda